Patientenverfügung – Betreuungsverfügung – Vorsorgevollmacht

Viele interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer folgten der Einladung der Frauen Union Kehl, um mehr über das aktuelle Thema zu erfahren.
 

Nach einer kurzen Begrüßung durch Sabine Denz, Vorsitzende der CDU Frauen Union Kehl, referierte Helga Wössner, Kreisvorsitzende der Frauen Union Ortenau. "Jeder von uns kann heute oder morgen durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können", sagte die Referentin. Seit dem 1. September 2009 sind Patientenverfügungen rechtlich verbindlich. An eine Patientenverfügung müssen sich die Ärzte halten. Frau Wössner sprach aus ihrer reichhaltigen Berufserfahrung als Rechtsanwältin und Dozentin an Schulen für Altenpflege. Dass Ehepartner und Kinder nicht automatisch Betreuer werden, erstaunte viele Zuhörer. Im Folgenden erläuterte Frau Wössner anhand lebensnaher Beispiele, wie man seinen Willen für den Ernstfall erklären kann und was mit einer Patientenverfügung geregelt wird. „Im Fall der Fälle, muss die Patientenverfügung aber auch sofort auffindbar sein.“ Im Anschluss an den Vortrag nutzten die Anwesenden rege die Möglichkeit zu Nachfragen.
Sabina Denz

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